Handynutzung

 

Präambel

Die Schule RLW entwickelt ihr medienpädagogisches Konzept ständig weiter und verfolgt
das Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler Medienkompetenz erwerben. Dies gilt auch für den Umgang mit Smartphones und ähnlichen Geräten, die ggf. sinnvoll beim Lernen im Unterricht eingesetzt werden können.
Die Schule ist ein Ort des Lernens und ein Ort des Zusammenseins. Aus diesem Grund müssen auch bei der Nutzung von Smartphones (und ähnlichen Geräten) einige Regeln gelten und befolgt werden, um die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu schützen.
Da es leider in der Vergangenheit vermehrt zur Missachtung dieser Regeln kam, hat die
Schulkonferenz mit Beginn des Schuljahres 2026/27 eine neue Regelung beschlossen.

 

Regeln zur Handynutzung

Infrastruktur: Alle Fach- und Klassenräume werden mit fest installierten Handysafes in den Klassenschränken ausgestattet.
Verfahren im Unterricht: Zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde werden die ausgeschalteten Geräte in den Safe eingeschlossen. Dort verbleiben sie bis zum individuellen Unterrichtsende.
Raumwechsel: Findet ein Fachraumwechsel in den letzten beiden Stunden statt oder beginnt der Unterricht in einem Fachraum, nehmen die Schüler:innen ihr Gerät mit. Die jeweilige Fachlehrkraft stellt sicher, dass die Geräte im neuen Raum sofort wieder eingeschlossen werden.

Verstöße: Wird ein:e Schüler:in während der Unterrichtszeit oder in den Pausen bei der privaten Nutzung eines Smartphone gesehen, wird das Gerät unmittelbar eingezogen. Es wird in einem abteilungseigenen Safe im Lehrerzimmer hinterlegt.
Dokumentation bei Einzug: Eingezogene Geräte müssen ausgeschaltet und mit einem Post it (Name, Klasse, Datum) versehen werden, um eine korrekte Zuordnung bei der Rückgabe am Ende des Unterrichtstages zu gewährleisten.
Abholung: Bei der Abholung im Lehrerzimmer wird via Untis abgeglichen, ob der/die Schüler:in tatsächlich bereits Unterrichtsschluss hat. Das Post-it wird der Klassenleitung ins Fach gelegt, um bei wiederholtem Fehlverhalten Maßnahmen ergreifen zu können.
Verweigerung: Weigert sich ein:e Schüler:in das Gerät abzugeben, wird die Klassenleitung entsprechend informiert um Maßnahmen zu ergreifen.
Ausnahmen: Schüler:innen, die aus medizinischen Gründen wie z. B. Diabetes auf ihr Gerät angewiesen sind, dürfen dies weiterhin mitsich führen und sind von der Safe-Pflicht befreit. Sie erhalten einen entsprechenden Ausweis zur Vorlage.
Ausnahmeregelung für die Oberstufe mit halbjährlicher Bewährung: Die SuS der Oberstufe legen zu Beginn des Unterrichts ihr Handys in die Handygaragen. Die Nutzung der Handys in den Pausen und Freistunden im Oberstufenbereich hinter den Glastüren ist weiterhin erlaubt.

 

 Das Formular zur Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Regeln findet sich hier.